Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
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(im Folgenden „Auftragnehmer" genannt) und unseren Kunden (im Folgenden geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist, gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aufträge für Privatpersonen können nicht ausgeführt werden (B2C).
1.3. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen des Auftragnehmers. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach auch aus. Verträge die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, sind als Werkverträge oder Dienstverträge nach BGB einzustufen.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.2. Erteilte schriftliche Aufträge per Mail oder postalisch sind ebenso für den Auftraggeber bindend wie telefonische Übermittlung, WhatsApp oder andere Kurzmitteilungsdienste.
3.3. Der Auftrag wird erst nach Mitteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragsnehmer bestätigt.
3.4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
4. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer bietet sowohl planerische als auch praktische Dienstleistungen im Bereich Medientechnik und Veranstaltungstechnik an. Ebenso sind planerische Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungen, Messen oder Konferenzen inbegriffen.
4.2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen sind in unserer Auftragsbestätigung zu finden. Weitere Leistungen, die den darin beinhalteten Umfang überschreiten, werden nur nach Bestätigung durch den Auftragnehmer ausgeführt. Eine Bestätigung kann per Messengerdienst (z. B. WhatsApp) oder per Mail übermittelt werden.
4.3. Erteilte Aufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Standards und Vorgaben sowie Informationen nach geltenden Regeln ausgeführt.
4.4. Der Auftragnehmer erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer aber nicht.
4.5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Ferner darf der Auftragnehmer sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen.
4.6. Erteilte Informationen wie Kundendaten, Ablaufpläne, digitale Präsentationen usw. werden von uns vertraulich behandelt. Übergebene Unterlagen werden nach Auftragserfüllung an den Auftraggeber zurückgegeben. Digitale Unterlagen, soweit sie nicht der Bestätigung und Umfang des Auftrags für die Rechnungsstellung dienlich sind, werden nach Auftragserfüllung vernichtet.
4.7. Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach §8223 BGB. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Ebenso haftet der Auftragnehmer für Vermögensschäden und entgangenem Gewinn aufgrund von Planungs- oder Beratungsfehlern gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Wir haften nicht für Vermögensschäden und/oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen.
4.8. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind - soweit rechtlich möglich für diesen Fall ausgeschlossen.
5. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber ist Verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu ermöglichen. Hierzu zählen alle Arten von technischen Plänen und Zeichnungen wie Bestuhlungspläne, Grundrisse der Location, Flucht- und Rettungswege Beleuchtungs- und Bühnenpläne. Die Aufzählung kann je nach Auftrag entsprechend erweitert werden. Ebenso zählen zu den Informationen Unterlagen zu zeitlichen Abläufen und den entsprechenden Einsatzzeiten. Bei Feststellung von planerischen Fehlern oder unzureichenden Unterlagen werden wir dies dem Auftraggeber mitteilen.
5.2. Sofern nichts anderweitiges Vereinbart verpflichtet sich der Auftraggeber, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Arbeitskoordinationen nach DGUV Vorschrift 1 durchzuführen.
5.3. Bei Pflichtverletzung durch den Auftraggeber haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden.
5.4. Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
5.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, über besondere Gefahren sowie Risiken am Einsatzort vor Aufnahme der Tätigkeit zu informieren (z. B. Gefahrenbeurteilung und Einweisung)
5.6. Material sowie Werkzeug, welches der Auftraggeber zur Verfügung stellt, muss den geltenden Normen, den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechen. Eine notwendige Überprüfung vor Inbetriebnahme wird durch uns durchgeführt.
6. Entgelt, Spesen, Fahrtkosten, Zahlungsbedingungen und Storno
6.1. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die Preise sind Nettopreise in EURO zzgl. Der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Die Vergütung richtet sich nach der Preisliste bzw. unserem vereinbarten Honorar.
6.3. Unserer Rechnung liegt die Auftragsbestätigung (evtl. mit Erweiterungen, siehe 4.2) als Leistungsnachweis bei. Sollte der Auftraggeber einen gesonderten Leistungsnachweis wünschen, ist dieser vor Arbeitsaufnahme auszuhändigen und nach Arbeitsbeendung zu Unterschreiben. Wird dem Leistungsnachweis nicht binnen 10 Tagen schriftlich widersprochen, liegt die Beweislast beim Auftraggeber.
6.4. Wir behalten uns vor, Abschlagsrechnungen für Teilleistungen zu erstellen.
6.5. Alle Vergütungen gelten für einen 9-Stündigen Arbeitstag zzgl. 1 Stunde Pause. Überstunden werden mit 1/10 der Tagespauschale vergütet.
6.6. Bei unzureichender Verpflegung am Ausführungsort berechnen wir dem Auftraggeber Spesen laut gültiger Verpflegungskostenpauschalen des Finanzamtes.
6.7. Anreise zum Veranstaltungsort werden folgendermaßen berechnet:
- PKW: Zur Rechnungsstellung gültige Kilometerpauschale des Finanzamtes
- ÖPNV: Ticket der 2. Klasse, Vollzahler
- Flug: Durch Auftraggeber zu buchen, mind. 2. Klasse bzw. Economy
6.8. Bei Leihstellung eines Mietwagens ist vom Auftraggeber eine Vollkaskoschutzversicherung mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbeteiligungsanteils von max. 500€ abzuschließen.
6.9. Bei mehrtägigen Veranstaltungen, Veranstaltungen außerhalb Münchens oder Veranstaltungen, bei denen eine ausreichende Pause zwischen zwei Veranstaltungstagen nicht zugesichert werden kann (11h Ruhe ohne Fahrt), ist vom Auftraggeber ein Hotelzimmer (Einzelzimmer mit Frühstück) zu buchen.
6.10. Offdays und Reisetage werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung berechnet. Sollte es keine explizite Vereinbarung geben, werden Offdays sowie Reisetage bis zu 5 Stunden mit 50% der Tagespauschale berechnet, Reisetage über 5 Stunden werden mit einer vollen Tagespauschale der vereinbarten Tagesvergütung berechnet.
6.11. Bei Auftragsstornierung 6 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% der vereinbarten Tagesvergütung für jeden ausgefallenen Tag (bei mehrtägigen Veranstaltungen) berechnet. Bei Stornierung 2 Tage vor Auftragsbeginn sind 100% der vereinbarten Vergütung für jeden ausgefallenen Tag (bei mehrtägigen Veranstaltungen) zu zahlen.
6.12. Wenn keine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftraggeber besteht, ist die Rechnung sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzüge per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
7.2. Hat der Auftragsgeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in München.
7.3. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise jetzt oder in der Zukunft nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Ergänzungen dieses Vertrages nicht berührt. An der Stelle einer rechtlich unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 03.01.2026